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Hurricane-Core · H-C

Nutzungsbedingungen für DEV/Test

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Hurricane Computer, Inhaber Matthias Conrady, Vor dem Berg 4, 61276 Weilrod, Deutschland. Kontakt: mac@hurricane.computer, Telefon 0160 7837665.

Ein Testzugang wird gegenwärtig nur nach individueller Abstimmung oder administrativer Freischaltung bereitgestellt. Die öffentliche Selbstregistrierung ist deaktiviert. Ein bezahlter Tarif, ein Verbraucherabonnement oder ein allgemeines Leistungsversprechen wird über die derzeitige Oberfläche nicht abgeschlossen.

2. Zustandekommen und Zweck

Eine Testvereinbarung und die Einbeziehung dieser Bedingungen bedürfen gegenwärtig einer ausdrücklichen individuellen Einladung oder Bestätigung durch Hurricane Computer und die testende Person. Der bloße Seitenaufruf oder die rein technische Bereitstellung eines Zugangs genügt dafür nicht. Die derzeitige Oberfläche protokolliert noch keine versionierte Annahme. Vor einer späteren Selbstregistrierung werden diese Bedingungen in einer abruf- und speicherbaren Fassung einbezogen und die angenommene Version serverseitig nachgewiesen.

Zweck ist die Erprobung, Fehlersuche und gemeinsame Weiterentwicklung von H-C. Funktionen können unvollständig sein, sich ändern, zeitweise ausfallen oder zurückgesetzt werden. Hinweise wie Alpha, Beta, DEV oder Test beschreiben den Reifegrad; sie beseitigen keine zwingenden gesetzlichen Rechte.

3. Zulässige Daten und Nutzung

4. Funktionsumfang, Dokumente und Außenwirkung

Der jeweils sichtbare Teststand ist der bereitgestellte Funktionsumfang. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Funktion, Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Sicherung, Wiederherstellung oder dauerhafte Speicherung. Geplante Module und Vorschauflächen sind nicht automatisch nutzbar oder Bestandteil einer zugesagten Leistung.

In DEV/Test erzeugte Angebote, Rechnungen, E-Rechnungen, Exporte, Berichte und sonstige Dokumente sind ausschließlich Testartefakte. Sie dürfen nicht als echte Geschäfts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Behörden- oder Zahlungsdokumente ausgegeben, versendet, gebucht oder eingereicht werden. Formatvalidierung ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder fachliche Prüfung.

5. Module, Schnittstellen und KI

Optionale eigene und fremde Module, externe Assistenten und KI-Dienste sind getrennte, standardmäßig gesperrte Erweiterungen. Aktivierung, Berechtigung und Datenfreigabe sind voneinander unabhängig. Kein Modul erhält allein durch seine Sichtbarkeit oder Installation zusätzliche Rechte oder direkten Datenbankzugriff.

KI-Funktionen erzeugen, sofern später freigegeben, Vorschläge oder Entwürfe. Sie können sachlich, rechnerisch, steuerlich oder rechtlich falsch sein. Bis zu einer gesonderten Stabilitäts- und Risikofreigabe darf eine KI keine Rechnung ausstellen, versenden, buchen, stornieren oder sonstige rechtlich erhebliche Aktion ohne ausdrückliche menschliche Entscheidung auslösen. Verbotene oder hochriskante Zwecke, insbesondere manipulative, biometrische, Social-Scoring-, Personal-, Bonitäts- oder vergleichbare Entscheidungszwecke, sind ohne eigene vorherige Rechts- und Produktfreigabe ausgeschlossen.

Bei einem externen Modul oder Assistenzsystem können ausdrücklich freigegebene Daten die H-C-Systemumgebung verlassen. Der konkrete Datenweg muss vor Aktivierung angezeigt und vertraglich sowie datenschutzrechtlich bewertet werden. Näheres steht im KI- und Modultransparenzhinweis.

6. Inhalte, Rechte und Feedback

Rechte an eigenen Testinhalten verbleiben bei der jeweils berechtigten Person beziehungsweise dem Mandanten. Mit dem Einstellen wird Hurricane Computer nur die für Betrieb, Darstellung, Sicherung, Fehleranalyse und vereinbarte Tests notwendige Nutzung erlaubt. Es dürfen nur Inhalte verwendet werden, an denen die testende Person die erforderlichen Rechte besitzt.

Freiwilliges Feedback darf Hurricane Computer unentgeltlich zur Verbesserung von H-C verwenden. Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Echtdaten sollen dabei nicht übermittelt werden. Rechte am H-C-Programm, an Marken, Gestaltung und Dokumentation werden durch den Testzugang nicht übertragen.

7. Sperre, Ende und Datenrückgabe

Beide Seiten können den unentgeltlichen Test jederzeit beenden. Hurricane Computer darf einen Zugang insbesondere bei Sicherheitsgefahr, Missbrauch, Rechtsverstoß, Ende des Testzwecks oder notwendiger Wartung sperren. Soweit vertretbar, wird vor einer nicht dringenden Beendigung Gelegenheit zum Export unterstützter Testdaten gegeben.

Nach Ende werden Testdaten nach dem für die Umgebung geltenden Löschkonzept gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Pflichten, Sicherheitsnachweise oder unveränderlichen Dokumentketten entgegenstehen. DEV-Sicherungen besitzen derzeit noch keinen automatisch garantierten Löschzyklus; deshalb sind Echtdaten ausdrücklich ausgeschlossen. Ein späterer regulärer SaaS-Vertrag benötigt vor Freigabe konkrete Regeln zu Export, Anbieterwechsel, Übergangsunterstützung, Nachabruf und Löschung nach dem EU Data Act.

8. Mängel und Haftung

Hurricane Computer stellt den unentgeltlichen Vorabstand mit der im Teststadium üblichen Sorgfalt bereit. Bekannte erhebliche Sicherheits- oder Datenintegritätsfehler werden im zumutbaren Rahmen bearbeitet. Eine verschuldensunabhängige Garantie, Zertifizierung, Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung wird nicht übernommen.

Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel, übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen bleiben Umfang und Grenzen der Haftung nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln zu beurteilen; diese Testbedingungen enthalten keinen pauschalen Ausschluss zwingender Rechte.

9. Datenschutz und Kommunikation

Es gilt die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils zum Verarbeitungsvorgang ausgewiesenen Fassung. Ihre Kenntnisnahme ist keine Einwilligung. Freiwillige Produktinformationen sind getrennt, nicht vorausgewählt und widerrufbar. H-C versendet derzeit aus DEV/Test keine echten Geschäftsdokumente.

10. Schlussbestimmungen und spätere Vertragsmodelle

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Schutzvorschriften. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall wirksam ist. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt; die übrigen Bestimmungen bleiben nur bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist.

Vor einer kommerziellen, allgemeinen B2B- oder B2C-Freigabe werden Leistungsbeschreibung, Preise, Laufzeit, Kündigung, Verfügbarkeit, Support, Mängelrechte, Barrierefreiheit, Streitbeilegung, Data-Act-Wechselregeln und gegebenenfalls Widerrufs- und Kündigungsfunktionen gesondert festgelegt. Die frühere EU-OS-/ODR-Plattform wird nicht verlinkt, da sie eingestellt ist.

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