Hurricane-Core · H-C
KI- und Modultransparenz
Stand: 1. September 2026. Dieser Hinweis beschreibt den aktuellen DEV/Test-Zustand und die verbindlichen Freigabegates für spätere KI- und Modulfunktionen. Er ersetzt keine kontextbezogene Kennzeichnung direkt an einer aktivierten KI-Funktion.
1. Aktueller Zustand
- In der Benutzeroberfläche läuft derzeit kein KI-Chat und keine KI-Inference.
- Die direkte KI-Provideranbindung ist deaktiviert und besitzt kein aktives Endnutzermodell.
- Das Modul „KI-Dienste“ ist nur als technische Grundlage vorbereitet.
- Die getrennte „Externe Assistenz“ ist standardmäßig gesperrt, baut selbst keine Verbindung zu einem Modell auf und hat im aktuellen DEV-Profil keine Freischaltung.
- Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung statt.
2. Geplante Rollen und Risikogrenze
Wenn H-C unter eigenem Namen einen KI-Assistenten oder eine KI-gestützte Rechnungsfunktion bereitstellt, ist Hurricane Computer nach gegenwärtiger Planung Anbieter dieses KI-Systems; der verwendete Modellhersteller kann daneben Anbieter eines General-Purpose-AI-Modells sein. Der nutzende Mandant ist regelmäßig Betreiber. Ein lokaler Modellbetrieb ändert diese Rollen nicht, hält aber den Datenweg innerhalb des ausgewiesenen lokalen Profils.
Allgemeine Assistenz, Dokumenterkennung und ein KI-unterstützter Rechnungsentwurf sind nach dem derzeit festgelegten Zweck voraussichtlich keine Hochrisiko-KI. Jede Zweckausweitung auf Personalentscheidungen, Bonität natürlicher Personen, wesentliche Dienstleistungen, Bildung, Biometrie, Strafverfolgung, Migration, Justiz oder kritische Infrastruktur löst vor Entwicklung eine neue Einstufung und Freigabe aus.
3. Transparenz bei Aktivierung
Eine spätere KI-Arbeitsfläche wird vom ersten Kontakt an eindeutig und barrierefrei als KI gekennzeichnet. Sie zeigt Zweck, Fähigkeiten, wesentliche Grenzen, Anbieter-/Modellklasse, Verarbeitungsprofil und menschliche Kontrollgrenze. Vorschläge werden nicht als sicher, vollständig oder fachlich geprüft dargestellt.
Generative Ausgaben erhalten eine strukturierte Provenienz. Soweit Art. 50 der KI-Verordnung eine maschinenlesbare Erkennbarkeit verlangt, wird sie nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik umgesetzt. Eine normale Rechnung erhält nicht allein wegen eines KI-unterstützten Entwurfs pauschal einen sichtbaren Aufdruck „KI-generiert“; die menschliche Endentscheidung und interne Provenienz bleiben davon unberührt.
4. Menschliche Kontrolle
KI-Ausgaben sind zunächst ausschließlich Vorschläge oder Entwürfe. Eine berechtigte Person prüft insbesondere Empfänger, Leistung, Mengen, Preise, Steuern, Zahlungsangaben und Pflichttexte. Ausstellung, Versand, Buchung, Storno, Zahlung, Löschung und andere rechtlich oder wirtschaftlich erhebliche Aktionen benötigen eine ausdrückliche menschliche Freigabe.
Eine spätere abschaltbare menschliche Freigabe ist erst nach eigener Stabilitäts-, Sicherheits-, Datenschutz- und Rechtsbewertung zulässig. Installationsweite Risikogrenzen können die menschliche Freigabe weiterhin zwingend machen und können durch einen Mandanten nicht gelockert werden.
5. Lokale und externe Verarbeitung
Lokales H-C-Profil: Modell und Fachverarbeitung laufen auf selbst administrierten H-C-Systemen. In diesem Profil werden Fachinhalte nicht an einen externen Modellanbieter übertragen.
Externes Profil: Ein ausdrücklich konfigurierter Assistent, Provider oder ein extern laufendes Modul kann die konkret freigegebenen Daten außerhalb der H-C-Systemumgebung verarbeiten. Vor Aktivierung werden Anbieter, Zweck, Standort, Datenkategorien, Aufbewahrung, Unterauftragnehmer und Rückfluss angezeigt und vertraglich sowie datenschutzrechtlich bewertet. Eine Freischaltung ist kein Ersatz für eine erforderliche Rechtsgrundlage.
6. Module als gleichberechtigte Erweiterungen
Der gegenwärtige DEV-Stand besitzt keine für Endnutzer aktivierte fremde oder getrennt laufende Modulruntime. Öffentliche Modul-API, Events und Manifest sind noch nicht freigegebene Architekturverträge. Eingebaute First-Party-Bausteine bleiben derzeit Teil des kontrollierten H-C-Domainkerns und können dessen interne Domainservices und Transaktionen verwenden.
Künftig isoliert laufende eigene Branchenkomponenten werden technisch so behandelt, als könnten sie von einem externen Anbieter stammen. Solche First-Party- und Third-Party-Komponenten sollen dieselben versionierten öffentlichen API-, Event-, Berechtigungs-, Mandanten- und Auditverträge verwenden. Eine getrennte Runtime erhält keinen direkten Datenbankzugriff, keine freie Codeausführung im H-C-API-Prozess und keine Rechte außerhalb ihres später freigegebenen Manifests. Installation, installationsweite Zulassung, Mandantenberechtigung, Aktivierung und fachliche Einzelrechte bleiben getrennt. Module können später entgeltpflichtig sein; eine sichtbare Vorschau oder technische Installation ist keine Lizenz.
7. KI-gestützte Modulentwicklung
Ein mit Hilfe einer KI programmierter, anschließend deterministisch laufender Baustein wird allein dadurch nicht selbst zum KI-System. Vor Freigabe bleiben menschlicher Code-, Lizenz-, Datenschutz-, Sicherheits- und Funktionstest erforderlich. Verwendet das fertige Modul selbst KI, erhält es ein eigenes KI-Register, eine eigene Rollen- und Risikoeinstufung sowie die entsprechenden Transparenz- und Freigabegates.
8. Nachweise und Beschwerden
Vor Aktivierung wird je KI-Funktion ein Register geführt: Zweck, Rolle, System-/Modellversion, Anbieter, Verarbeitungsort, Datenarten, erlaubte und verbotene Nutzung, bekannte Grenzen, Aufbewahrung, Risiko und Freigabestatus. Datensparsame Provenienz erfasst mindestens Funktion, Version, Zeitpunkt, Benutzer/Mandant, betroffenen Entwurf, Übernahme oder Ablehnung und Fehlerbezug, ohne unnötig vollständige personenbezogene Prompts zu protokollieren.
Entwickler, Administratoren und betroffene Benutzer erhalten eine zum Zweck passende KI-Kompetenzinformation. Fehler, Beschwerden oder vermutete Fehlentscheidungen können an mac@hurricane.computer gemeldet werden.
9. Nicht zulässige Zwecke
H-C gibt keine Freigabe für schädliche Manipulation, Ausnutzung schutzbedürftiger Personen, Social Scoring, allein profilbasierte Straftatvorhersage, ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern, verbotene Emotionserkennung, sensible biometrische Kategorisierung oder die Erzeugung nicht einvernehmlicher sexueller Inhalte beziehungsweise Missbrauchsmaterial. Ein Modul darf diese Grenze nicht umgehen.
Maßgebliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in ihrer aktuellen Fassung. Die Einordnung wird vor jeder echten Aktivierung anhand von Zweck und tatsächlichem Betrieb erneut geprüft.